Private Krankenversicherung in Österreich
Seit Jahren ist in Europa und somit auch in Österreich die Sorge um eine verlässliche Krankenbetreuung, Pflegesicherung und Pflegearbeit Thema Nummer eins in der sozialstaatlichen Planung. Die Zweifel an der staatlichen Leistbarkeit mehren sich und die Nachfragen und Forderungen nach Privatversicherungen steigen.
Seit mehr als einem Jahrhundert schützt das Österreichische Sozialversicherungsgesetz nahezu die gesamte Anzahl Österreichischer Bürger sicher, verlässlich und umfassend. In Österreich gilt gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung (gesetzliche Sozialversicherung) nach dem
– Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
– Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
– Freiberuflichen Selbstständigen Sozialversicherungsgesetzt (FSVG)
– Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG).
Versicherungspflichtigen Erwerbstätigen bietet die Sozialversicherung sofortigen Schutz, es gibt keine Wartezeit, keine Risikoprüfung, keine Gesundheitsvoruntersuchung. Die Leistungen der Sozialversicherung werden aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber und bei den Pensionen teilweise aus Steuermitteln finanziert.
Da durch die gesetzliche Sozialversicherung eine Grundversorgung gegeben ist, ist in Österreich eine private Krankenversicherung nur für Menschen unumgänglich, die durch das Netz der Sozialversicherung fallen.
Meist steht bei Privatversicherten und bei einem Abschluss einer „Zusatzversicherung“ der Gedanke und Wunsch im Vordergrund, bei Bedarf nicht nur eine medizinische Standardleistung, eine medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten, sondern als Privatpatient Sonderbehandlungen und Vorteile in der Unterbringung zu erfahren.
Laut Gesetz darf aber bei der medizinischen Betreuung und Versorgung kein Unterschied zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten gemacht werden.
Die, nach Tarif gewählte, Privatversicherungsjahresprämie wird nach Gesundheitszustand, Eintrittsalter, Geltungsbereich und Zahlungsweise bestimmt.
Nach erfolgter Prämienzahlung und einer unterschiedlichen Wartefrist bis zum Eintritt des Versicherungsschutzes, sind Extrakosten eines Aufenthaltes im Spital, der Behandlung und des Sachaufwandes im Krankenhaus, einschließlich aller Nebenkosten und den Transportkosten, durch die Privatversicherung gedeckt.
Zusätzliche Kosten der Sonderklassen, der freien Arztwahl, von Medikamenten und Heilbehelfen werden mit dem Privatarzttarif aufgefangen und ausgeglichen.
Bis zu einem limitierten Jahresbetrag können Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnregulierungen im Rahmen einer speziellen Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Es ist ratsam vor Abschluss einer Privatversicherung mehrere Angebote diverser Versicherer einholen, diese eingehend zu vergleichen und zu prüfen, um individuelle Bedürfnisse gezielt abdecken zu können und um für sich die bestmöglichsten Konditionen zu finden.
ich möchte kontakt nehmen,wen möglich ewrw bitte geben sie mihr eine adresse oder ein telefon nummer damit ich kontakt nehmen kan
Danke