Hausratversicherung bei Wasserschaden in Wohnung
Wird man als Wohnungssbesitzer Opfer eines Wasserschadens, für dessen Ursache man nicht verantwortlich ist, so haftet im allgemeinen die Hausratversicherung des Verursachers. Der Wasserschaden ist umgehend dem Vermieter zu melden. Stellt sich heraus dass nicht durchgeführte Wartungsarbeiten Schuld an dem Unglück haben, so muss der Vermieter dafür aufkommen.
In diesem Fall würde auch eine Mietminderung zur Diskussion stehen. Bei Extremfällen kann der Leidtragende auch auf ein Ausweichquartier Anspruch haben. Eine ordentlich abgeschlossene Hausratversicherung hat durchaus ihre Daseinsberichtigung.
Tritt der Wasserschaden auf Grund starker Regenfälle oder Hochwasser ein, stellt sich eine abgeschlossene Hausratversicherung in der Regel als absoluter Glücksfall heraus. Dieser Punkt sollte beim Abschluss der Hausratversicherung aber miteinbezogen worden sein. Sonst gibt es ein böses Erwachen.
Trägt eine Waschmaschine oder der Geschirrspüler die Schuld, ist eine Anfrage beim Hersteller das Gebot der Stunde. Ein Defekt am Gerät könnte die Ursache sein. Das spielt eine wichtige Rolle in der Frage, welche Versicherung denn nun für den Schaden aufzukommen hat. Ganz wichtig ist aber sich beim Schadensfall sofort mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen. Diese gibt oft wertvolle Tipps zur Schadensregulierung, und fördert eine rasche Abwicklung ohne unnötige Verzögerungen.