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Vollkaskoversicherung: Lücke bei Betriebsschaden

Betriebsschäden sind in einer Vollkaskoversicherung nicht gedeckt. Diese Erfahrung musste nun auch ein niederösterreichischer Pensionist machen. Die NÖN berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe darüber.

Um eine folgenschwere Kollision mit einem rechts kommenden und links abbiegenden LKW an einer Kreuzung zu verhindern, legte er seinen Rückwärtsgang ein, und vergass dabei seinen Anhänger, der sich auch sofort quer stellte und den Wagen übel touchierte.

Der Schaden betrug 3.850 Euro, und musste von Pensionisten selbst bezahlt werden. Seine Versicherung, die Zürich Kosmos, verwies auf eine sehr komplexe Geschichte und einer Lücke in der Vollkoskoversicherung. Demnach wäre dieser Fall ein Betriebsschaden und somit nicht versichert.

Empört wandte sich der Niederösterreicher an einen Rechtsanwalt, doch auch der Rechtsanwalt bestätigte die Meinung der Versicherung.

Nach Intervention bei einer niederösterreichischen Tageszeitung lenkte die Versicherung dann aber doch ein und übernahm den Schaden abzüglich des Selbstbehaltes. Ab dem nächsten Monat bietet die Zürich Kosmos dann auch Kaskoprodukte an, die auch diese Schäden abdecken. Damit wäre diese Lücke dann geschlossen.


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